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Wandgestaltung Bahnunterführung „Mörfelder Landstraße“

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 31 entstanden aus Vorlage: OF 73/5 vom 05.08.2011 Betreff: Wandgestaltung Bahnunterführung "Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird aufgefordert, eine künstlerische Gestaltung der Wände der Bahnunterführung gegenüber der Mörfelder Landstraße 230 mit den Akteuren des "Kuckucksnests" zu realisieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Der Auftrag gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: Die Wände der Bahnunterführung Mörfelder Landstraße 230 sind aufgrund ihrer Lage eine Visitenkarte der Stadt Frankfurt am Main. Leider sind diese in einem wenig attraktiven Zustand, lediglich wildes Sprayen und Plakatieren "gestaltet" dieses Frankfurter Entree. Reinigungen bringen bekanntermaßen nur kurzfristig Besserung. Auch neueste Untersuchen bestätigen, dass künstlerisch gestaltete Flächen und Orte eine höhere Vandalismusresistenz aufweisen. Die Gestaltung der Wände der Eisenbahnbrücke durch eine Schülergruppe mit Frankfurter Motiven, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindet, war schon einmal als Vorschlag vom Leiter der Stabsstelle Sauberes Frankfurt ins Spiel gebracht, aber nicht weiter verfolgt worden. Durch die räumliche Nähe bietet sich die Verwirklichung eines solchen Vorhabens mit den Kindern und Jugendlichen des "Kuckucksnests" an. Ein erstes Gespräch mit Verantwortlichen des "Kuckucksnest" ist auf positive Resonanz gestoßen und auch der Tankstelleninhaber würde sich freuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2011, ST 1098 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2012, ST 593 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 479 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1453 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 104 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: Der auf 4.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag wird nicht erhöht. Stattdessen ist die Maßnahme nicht weiter vom Magistrat zu verfolgen. Die hierfür bereitgestellten Mittel sollen wieder dem Ortsbeiratsbudget zugeführt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2