Wandgestaltung Bahnunterführung „Mörfelder Landstraße“
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB
31 entstanden aus Vorlage:
OF 73/5 vom 05.08.2011
Betreff: Wandgestaltung Bahnunterführung "Mörfelder
Landstraße" Der Magistrat wird
aufgefordert, eine künstlerische Gestaltung der Wände der Bahnunterführung
gegenüber der Mörfelder Landstraße 230 mit den Akteuren des "Kuckucksnests" zu
realisieren. Diese Maßnahme ist aus dem
Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Der Auftrag gilt bis zu einem Höchstbetrag
von 4.000 Euro. Begründung: Die Wände der Bahnunterführung Mörfelder Landstraße
230 sind aufgrund ihrer Lage eine Visitenkarte der Stadt Frankfurt am Main.
Leider sind diese in einem wenig attraktiven Zustand, lediglich wildes Sprayen
und Plakatieren "gestaltet" dieses Frankfurter Entree. Reinigungen
bringen bekanntermaßen nur kurzfristig Besserung. Auch neueste Untersuchen
bestätigen, dass künstlerisch gestaltete Flächen und Orte eine höhere
Vandalismusresistenz aufweisen. Die Gestaltung der Wände der Eisenbahnbrücke
durch eine Schülergruppe mit Frankfurter Motiven, die sich im Besitz der Stadt
Frankfurt befindet, war schon einmal als Vorschlag vom Leiter der Stabsstelle
Sauberes Frankfurt ins Spiel gebracht, aber nicht weiter verfolgt worden. Durch
die räumliche Nähe bietet sich die Verwirklichung eines solchen Vorhabens mit
den Kindern und Jugendlichen des "Kuckucksnests" an. Ein erstes Gespräch mit
Verantwortlichen des "Kuckucksnest" ist auf positive Resonanz gestoßen und auch
der Tankstelleninhaber würde sich freuen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.10.2011, ST 1098
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.04.2012, ST 593
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2012, ST 1853
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.03.2013, ST 479
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2013, ST 909
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.10.2013, ST 1453
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 104
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5
am 13.04.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: Der auf 4.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag wird
nicht erhöht. Stattdessen ist die Maßnahme nicht weiter vom Magistrat zu
verfolgen. Die hierfür bereitgestellten Mittel sollen wieder dem
Ortsbeiratsbudget zugeführt werden. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2