Bezuschussung der Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtungen in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach), in Fechenheim und im Riederwald
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.09.2012, OIB 111 entstanden aus Vorlage:
OF 146/11 vom
22.09.2012 Betreff: Bezuschussung der Schalt-, Stromverbrauchs- und
Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtungen in der
Wilhelmshöher Straße (Seckbach), in Fechenheim und im Riederwald Der Ortsbeirat bezuschusst
einmalig aus seinem Budget für das Jahr 2012 die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher
Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und
Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro;
2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V.
finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem
Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e.V.
finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem
Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher
Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. Die
hierfür anfallenden Kosten wurden 2011 durch den Ortsbeirat mit 1.500 Euro
bezuschusst. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den
Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den
Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht sowie gewartet und
instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf
circa 4.500 Euro bis 5.000 Euro. Seit letztem Jahr ist auch im Riederwald
eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung
im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt,
wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 15.01.2015 mit
2.881,30 Euro abgerechnet. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1677
Aktenzeichen: 91 52