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Bezuschussung der Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtungen in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach), in Fechenheim und im Riederwald

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.09.2012, OIB 111 entstanden aus Vorlage: OF 146/11 vom 22.09.2012 Betreff: Bezuschussung der Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtungen in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach), in Fechenheim und im Riederwald Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Budget für das Jahr 2012 die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e.V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. Die hierfür anfallenden Kosten wurden 2011 durch den Ortsbeirat mit 1.500 Euro bezuschusst. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht sowie gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 Euro bis 5.000 Euro. Seit letztem Jahr ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 15.01.2015 mit 2.881,30 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1677 Aktenzeichen: 91 52