Illegales Gehwegparken Niedernhausener Straße unterbinden - Fahrradbügel anbringen
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Niedernhausener Straße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße auf der Nordseite die beiden barrierefrei erreichbaren Sitzbankbereiche mittels Fahrradbügeln vor Falschparkenden zu schützen.
Begründung
Damit die o.g. Sitzbankbereiche barrierefrei zugänglich sind, wurde der Bordstein jeweils abgeflacht. Dies lädt jedoch zum illegalen Beparken des Gehwegs ein, sodass dieser nur noch eingeschränkt erreichbar ist. Da es bei den auf der Südseite gelegenen Wohngebäuden keine ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt, sollen Fahrradbügel angebracht werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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24. Sitzung OBR 1
TO I
Einstimmige Annahme