Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße 94 herstellen
Begründung
Heddernheimer Landstraße 94 herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer der Liegenschaft Heddernheimer Landstraße 94 zu veranlassen, eine Wachbetonplatte von ca. 50 x 50 cm derart zu fixieren, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht umstürzen kann. Die Platte hat sich aus einem Verbund mehrerer Platten gelöst, die zugleich die Grundstücksgrenze bestimmen. Sie macht den Eindruck, dass sie unvermittelt umstürzen kann. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Eigentümer aufzutragen, das in den öffentlichen Raum hineinwachsende Gewächs auf Dauer bis zu seiner Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Begründung: Man hat den Eindruck, dass nur Wurzelwerk, das sich an der Platte festgesetzt hat, ein Umfallen derzeit verhindert. Wenn Kraftfahrzeuge auf dem Bürgersteig parken wird es sehr eng und Menschen oder deren Gerätschaft die sie mitführen, gegen die Platte stoßen und so ein Unglück auslösen können.