Gehweg Buchgasse ist teilweise zu eng
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für einen ausreichend breiten Gehweg im Abschnitt der Liegenschaft Buchgasse 9 zwischen Münzgasse und Bethmannstraße sorgen zu lassen. Begründung: Der Gehweg in diesem Bereich ist zu schmal für Personen im Rollstuhl, mit Gehhilfe oder Kinderwagen.
Inhalt
Antrag vom 26.05.2019, OF 973/1
Betreff: Gehweg Buchgasse ist teilweise zu eng Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für einen ausreichend breiten Gehweg im Abschnitt der Liegenschaft Buchgasse 9 zwischen Münzgasse und Bethmannstraße sorgen zu lassen. Begründung: Der Gehweg in diesem Bereich ist zu schmal für Personen im Rollstuhl, mit Gehhilfe oder Kinderwagen.Beratung im Ortsbeirat: 1