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Beabsichtigte Bebauung des ehemaligen Geländes der Batschkapp in der Maybachstraße und der Auswirkungen davon

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

ehemaligen Geländes der Batschkapp in der Maybachstraße und der Auswirkungen davon Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - in welcher Weise er die Bewohner des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und eines Teilbereichs der Zehnmorgenstraße vor der Lärm-Reflektion des vorgesehenen Neubaus von ca. 15 m Höhe zu schützen beabsichtigt; Zu bedenken ist dabei, dass bei einem evtl. Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke zwar Lärmschutzwände von bis zu 6 m Höhe geplant sind. Der vorgesehene Neubau in der Maybachstraße jedoch vier Geschosse plus Staffelgeschoss, also fast fünf Geschosse, erhalten und dadurch ca. 15 m hoch werden soll, 15 m Höhe bedeuten 9 m Lärm-Reflektions-Fläche über einer möglichen Lärmschutzwand; es handelt sich also um ca. 9 m multipliziert mit der beträchtlichen Breite des Gebäudes als Reflektonsfläche. Begründung: Viele Kommunen wollen Neubaugebiete, die an Bahntrassen grenzen, durch mehrstöckige Riegelbebauungen vor Bahnlärm schützen. Dabei wird regelmäßig nicht bedacht, dass dadurch Lärm auf die andere Seite der Bahnlinie reflektiert wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. 3. 2014 - 1 MN 209/13 - einen Eilantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" der Stadt Lüneburg stattgegeben. Der Plan ist Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels "Ilmenau Garten", das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreistöckigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Planungsgebietes vom Bahnlärm abschirmen sollen. Dagegen haben sich die Antragsteller gewandt. Sie befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Verkehr von zusätzlichen Fahrzeugen täglich auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Inhalt

Antrag vom 26.08.2015, OF 970/9

Betreff: Beabsichtigte Bebauung des ehemaligen Geländes der Batschkapp in der Maybachstraße und der Auswirkungen davon Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - in welcher Weise er die Bewohner des Endstücks der Eschersheimer Landstraße und eines Teilbereichs der Zehnmorgenstraße vor der Lärm-Reflektion des vorgesehenen Neubaus von ca. 15 m Höhe zu schützen beabsichtigt; Zu bedenken ist dabei, dass bei einem evtl. Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke zwar Lärmschutzwände von bis zu 6 m Höhe geplant sind. Der vorgesehene Neubau in der Maybachstraße jedoch vier Geschosse plus Staffelgeschoss, also fast fünf Geschosse, erhalten und dadurch ca. 15 m hoch werden soll, 15 m Höhe bedeuten 9 m Lärm-Reflektions-Fläche über einer möglichen Lärmschutzwand; es handelt sich also um ca. 9 m multipliziert mit der beträchtlichen Breite des Gebäudes als Reflektonsfläche. Begründung: Viele Kommunen wollen Neubaugebiete, die an Bahntrassen grenzen, durch mehrstöckige Riegelbebauungen vor Bahnlärm schützen. Dabei wird regelmäßig nicht bedacht, dass dadurch Lärm auf die andere Seite der Bahnlinie reflektiert wird. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 10. 3. 2014 - 1 MN 209/13 - einen Eilantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn" der Stadt Lüneburg stattgegeben. Der Plan ist Grundlage für die Errichtung des Wohnviertels "Ilmenau Garten", das südlich des Bahnhofs zwischen den Bahngleisen im Osten und der Ilmenau im Westen auf einem langgestreckten Brachgelände verwirklicht werden soll. Er sieht zur Bahn hin mehrere Riegel aus dreistöckigen Wohngebäuden vor, die den Rest des Planungsgebietes vom Bahnlärm abschirmen sollen. Dagegen haben sich die Antragsteller gewandt. Sie befürchten, dass die Bebauung den Bahnlärm reflektiert und der vom Baugebiet ausgehende Verkehr von zusätzlichen Fahrzeugen täglich auf der Friedrich-Ebert-Brücke zu weiteren Lärmbelastungen führt. Das Gericht ist dieser Argumentation gefolgt. Der Beschluss ist unanfechtbar.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 9
TO I, TOP 24
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 970/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 48
OBR 9
TO I, TOP 3
Abgelehnt
Die Vorlage OF 970/9 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Fraktionslos
Ablehnung:
FDP BFF