Installation von Fahrradbügeln hier: Kaiserstraße 62 bis 64
Begründung
Kaiserstraße 62 bis 64 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich des Tegut-Supermarktes in der Kaiserstraße 6-64 (Kaiserpassage) ausreichend Bügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern fehlen in diesem Bereich weitgehend.
Inhalt
Antrag vom 25.05.2019, OF 964/1
Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Kaiserstraße 62 bis 64 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich des Tegut-Supermarktes in der Kaiserstraße 6-64 (Kaiserpassage) ausreichend Bügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern fehlen in diesem Bereich weitgehend.Beratung im Ortsbeirat: 1