Tempo-30 auch in der Straße Am Riedsteg
Begründung
Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auch die Straße Am Riedsteg mit einer Tempo-30-Beschilderung auszuweisen. Begründung: Die Straße Am Riedsteg ist, aus Richtung Ober-Erlenbach kommend, mit der jetzigen Beschilde- rung noch nicht in der Tempo-30-Zone enthalten, somit gilt hier Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die Straße wird von vielen Spaziergängern, Müttern mit Kinderwagen, radfahrenden Kin- dern auf dem Weg zum Sportplatz rege genutzt. Es kommt dabei regelmäßig zu erheblichen Staubaufwirbelungen durch das rücksichtslose Verhalten mancher Autofahrer, welche diese Stre- cke als Rennstrecke benutzen.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2017, OF 96/13
Betreff: Tempo-30 auch in der Straße Am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auch die Straße Am Riedsteg mit einer Tempo-30-Beschilderung auszuweisen. Begründung: Die Straße Am Riedsteg ist, aus Richtung Ober-Erlenbach kommend, mit der jetzigen Beschilde- rung noch nicht in der Tempo-30-Zone enthalten, somit gilt hier Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die Straße wird von vielen Spaziergängern, Müttern mit Kinderwagen, radfahrenden Kin- dern auf dem Weg zum Sportplatz rege genutzt. Es kommt dabei regelmäßig zu erheblichen Staubaufwirbelungen durch das rücksichtslose Verhalten mancher Autofahrer, welche diese Stre- cke als Rennstrecke benutzen.Beratung im Ortsbeirat: 13