Verkehrsberuhigung Kurmarkstraße
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Kurmarkstraße ab Feuerwehrgerätehaus bis Mecklenburger Straße mit einem Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 t ausgeschildert werden kann. Begründung: Die genannte Strecke ist sehr eng und führt durch reines Wohngebiet. Es wohnen dort sehr viele Familien mit kleinen Kindern und es ist nicht notwendig, dass solche schweren Lastkraftwagen dieses Wohngebiet befahren müssen. Der Anlieferverkehr für das Gewerbebiet kann dieses pro- blemlos auch über andere Straßen anfahren.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 95/13
Betreff: Verkehrsberuhigung Kurmarkstraße
Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat,
zu prüfen, ob die Kurmarkstraße
ab Feuerwehrgerätehaus bis Mecklenburger Straße mit einem Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 t
ausgeschildert werden kann. Begründung: Die genannte Strecke ist sehr eng und führt durch
reines Wohngebiet. Es wohnen dort sehr viele Familien mit kleinen Kindern und es ist nicht
notwendig, dass solche schweren Lastkraftwagen dieses Wohngebiet befahren müssen. Der
Anlieferverkehr für das Gewerbebiet kann dieses pro- blemlos auch über andere Straßen anfahren. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR
13 am 23.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
95/13 wurde zurückgezogen.