Verkehrsberuhigung Kurmarkstraße
Begründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Kurmarkstraße ab Feuerwehrgerätehaus bis Mecklenburger Straße mit einem Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 t ausgeschildert werden kann. Begründung: Die genannte Strecke ist sehr eng und führt durch reines Wohngebiet. Es wohnen dort sehr viele Familien mit kleinen Kindern und es ist nicht notwendig, dass solche schweren Lastkraftwagen dieses Wohngebiet befahren müssen. Der Anlieferverkehr für das Gewerbebiet kann dieses pro- blemlos auch über andere Straßen anfahren.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2017, OF 95/13
Betreff: Verkehrsberuhigung Kurmarkstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Kurmarkstraße ab Feuerwehrgerätehaus bis Mecklenburger Straße mit einem Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 t ausgeschildert werden kann. Begründung: Die genannte Strecke ist sehr eng und führt durch reines Wohngebiet. Es wohnen dort sehr viele Familien mit kleinen Kindern und es ist nicht notwendig, dass solche schweren Lastkraftwagen dieses Wohngebiet befahren müssen. Der Anlieferverkehr für das Gewerbebiet kann dieses pro- blemlos auch über andere Straßen anfahren.Beratung im Ortsbeirat: 13