Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
Begründung
auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme ST 27 vom 08.01.2024 hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht 3,00 Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die Restgehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von 2 Metern auch nicht 1,00 Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60-75 cm durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen.