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Griesheim: Parksituation in der Straße Zum Linnegraben

Vorlagentyp: OF CDU SPD GRÜNE BFF

Begründung

Linnegraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. die Einmündung der Elsterstraße in die Straße am "Zum Linnegraben" auf der nördlichen Seite durch Fahrradbügel gegen Falschparker gesichert wird und 2. auf der östlichen Seite der Straße "Zum Linnegraben" zwischen der Elsterstraße und der Rehstraße Drängelgitter angebracht werden. Die Einfahrten und die Flächen vor den dort befindlichen Geschäften sollen frei bleiben. Begründung: Die Straße "Zum Linnegraben" ist Schulweg und wird in beiden Richtungen befahren. Die Elsterstraße wird ebenfalls in beiden Fahrtrichtungen befahren. In der Kurve stehende PKWs verstellen die Sicht und erhöhen die Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder. Auf dem Abschnitt der Straße zwischen Elster- und Rehstraße wird trotz absoluten Halteverbotes (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) geparkt. Auch hier gilt es, Fußgängern und besonders den Kindern ausreichend Platz für einen sicheren Fußweg zu verschaffen. Beide Maßnahmen wurden mit dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes anlässlich eines Ortstermins abgesprochen.

Inhalt

Antrag vom 19.02.2019, OF 942/6

Betreff: Griesheim: Parksituation in der Straße Zum Linnegraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass

  1. die Einmündung der Elsterstraße in die Straße am "Zum Linnegraben" auf der nördlichen Seite durch Fahrradbügel gegen Falschparker gesichert wird und

  2. auf der östlichen Seite der Straße "Zum Linnegraben" zwischen der Elsterstraße und der Rehstraße Drängelgitter angebracht werden. Die Einfahrten und die Flächen vor den dort befindlichen Geschäften sollen frei bleiben. Begründung: Die Straße "Zum Linnegraben" ist Schulweg und wird in beiden Richtungen befahren. Die Elsterstraße wird ebenfalls in beiden Fahrtrichtungen befahren. In der Kurve stehende PKWs verstellen die Sicht und erhöhen die Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder. Auf dem Abschnitt der Straße zwischen Elster- und Rehstraße wird trotz absoluten Halteverbotes (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) geparkt. Auch hier gilt es, Fußgängern und besonders den Kindern ausreichend Platz für einen sicheren Fußweg zu verschaffen. Beide Maßnahmen wurden mit dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes anlässlich eines Ortstermins abgesprochen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 29
OBR 6
TO I, TOP 38
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4282 2019 Die Vorlage OF 942/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen