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Parken in der Gretapfelstraße, Preungesheim (Frankfurter Bogen)

Vorlagentyp: OF AfD

Begründung

Preungesheim (Frankfurter Bogen) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nicht in der Gretapfelstaße eine vergleichbare Parkregelung wie in der Straße Am Jessenapfel eingeführt werden kann. Am Jessenapfel ist ein einseitiges Parken in Parkbuchten möglich, für den gegenüberliegenden ca. 3 Meter breiten Fußweg besteht ein absolutes Halteverbot, das mit 3 Verkehrszeichen 283 (Absolutes Halteverbot) ausgeschildert ist und seit Jahren weitgehend beachtet wird. Im Bereich der Gretapfelstraße ist eigentlich die gleiche Verkehrssituation wie Am Jessenapfel gegeben, und es sollten daher auch die entsprechenden Halteverbotsschilder 283 (Absolutes Halteverbot) aufgestellt werden. Begründung: Im Bereich der Gretapfelstraße wird nach dem zögerlichen Bezug der ABG-Wohnungen im Jahre 2024 auf der Seite schon bisher in Parkbuchten und auf der Seite der ABG-Wohnungen häufig und illegal auf dem ca. 3 Meter breiten Fußweg mit ca. 5 bis 10 PKWs/LKWs häufig und regelmäßig auf dem Fußweg geparkt. Vereinzelte Kontrollen der Ordnungspolizei haben bisher keine wesentlichen Auswirkungen gehabt. Damit die Nutzung des Fußweges und auch der Straße wieder gefahrlos möglich wird, ist die Anbringung der Halteverbotsschilder 283 (Absolutes Halteverbot) dringen geboten.

Inhalt

Antrag vom 18.11.2024, OF 941/10

Betreff: Parken in der Gretapfelstraße, Preungesheim (Frankfurter Bogen) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nicht in der Gretapfelstaße eine vergleichbare Parkregelung wie in der Straße Am Jessenapfel eingeführt werden kann. Am Jessenapfel ist ein einseitiges Parken in Parkbuchten möglich, für den gegenüberliegenden ca. 3 Meter breiten Fußweg besteht ein absolutes Halteverbot, das mit 3 Verkehrszeichen 283 (Absolutes Halteverbot) ausgeschildert ist und seit Jahren weitgehend beachtet wird. Im Bereich der Gretapfelstraße ist eigentlich die gleiche Verkehrssituation wie Am Jessenapfel gegeben, und es sollten daher auch die entsprechenden Halteverbotsschilder 283 (Absolutes Halteverbot) aufgestellt werden. Begründung: Im Bereich der Gretapfelstraße wird nach dem zögerlichen Bezug der ABG-Wohnungen im Jahre 2024 auf der Seite schon bisher in Parkbuchten und auf der Seite der ABG-Wohnungen häufig und illegal auf dem ca. 3 Meter breiten Fußweg mit ca. 5 bis 10 PKWs/LKWs häufig und regelmäßig auf dem Fußweg geparkt. Vereinzelte Kontrollen der Ordnungspolizei haben bisher keine wesentlichen Auswirkungen gehabt. Damit die Nutzung des Fußweges und auch der Straße wieder gefahrlos möglich wird, ist die Anbringung der Halteverbotsschilder 283 (Absolutes Halteverbot) dringen geboten.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 34
OBR 10
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage OF 941/10 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
Fraktionslos