Lärmbelästigungen im Gleisfeldpark vermeiden
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) die Einhaltung der Grünanlagensatzung im Gleisfeldpark besser zu kontrollieren und b) Hinweisschilder zum Verbot von Musikwiedergabegeräten gemäß § 3 Abs. (4) Punkt 16. Aufzustellen und c) für einen besseren Schallschutz am Basketballplatz zu sorgen, z.B. durch Begrünung, ähnlich wie bereits am Europagarten und d) die Nutzungszeiten für den Basketballplatz deutlicher zu kennzeichnen.
Begründung
Anwohnende werden durch vermeidbare Lärmbelästigungen über das gebührende Maß hinaus erheblich beeinträchtigt. Im Park darf und soll gespielt werden, allerdings gilt dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
zu 1. Buchstabe a): CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 2 GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Buchstabe c): Einstimmige Annahme
Buchstabe d): CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)