Ratten auf dem Spielplatz bekämpfen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Grünflächen im Bereich der Spielplätze entlang der Schneidhainer Straße häufiger reinigen zu lassen und 2. die Rattenpopulation zu bekämpfen, die sich dort in den vergangenen Monaten angesiedelt hat.
Begründung
Die Spielplätze entlang der Schneidhainer Straße werden gut und intensiv genutzt, auch eine Kindertageseinrichtung benutzt diese als ihre Außenfläche, auch für Kinder unter 3 Jahren. Leider mehrten sich nun Beschwerden von Besucherinnen und Besuchern über die Sauberkeit, die Mülleimer sind dank häufiger Nutzung oft sehr voll. Nun wurden leider tagsüber auch Ratten gesichtet; diese müssen dringend bekämpft werden. Ratten auf dem Spielplatz stellen überdies eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar; zur Gefahrenabwehr ist eine Bekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme