Graffiti-Kunstwerk in der Woogstraße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflege des Graffiti-Werkes in der Woogstraße dem Künstler zu übertragen und alle Einzelheiten mit ihm abzusprechen. Begründung: Ein Graffitiwerk dieser Art bedarf einer besonderen Pflege. Der Künstler des fertiggestellten Kunstwerkes verfügt über das notwendige Knowhow.
Inhalt
Antrag vom 17.05.2015, OF 924/9
Betreff: Graffiti-Kunstwerk in der Woogstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflege des Graffiti-Werkes in der Woogstraße dem Künstler zu übertragen und alle Einzelheiten mit ihm abzusprechen. Begründung: Ein Graffitiwerk dieser Art bedarf einer besonderen Pflege. Der Künstler des fertiggestellten Kunstwerkes verfügt über das notwendige Knowhow.Beratung im Ortsbeirat: 9