Graffiti-Kunstwerk in der Woogstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflege des Graffiti-Werkes in der Woogstraße dem Künstler zu übertragen und alle Einzelheiten mit ihm abzusprechen. Begründung: Ein Graffitiwerk dieser Art bedarf einer besonderen Pflege. Der Künstler des fertiggestellten Kunstwerkes verfügt über das notwendige Knowhow.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.05.2015,
OF 924/9 Betreff: Graffiti-Kunstwerk in der Woogstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die
Pflege des Graffiti-Werkes in der Woogstraße dem Künstler zu übertragen und
alle Einzelheiten mit ihm abzusprechen. Begründung: Ein Graffitiwerk dieser Art bedarf einer besonderen
Pflege. Der Künstler des fertiggestellten Kunstwerkes verfügt über das
notwendige Knowhow. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4214 2015
Die
Vorlage OF 924/9 wird in der folgenden geänderten Fassung als Eilanregung an
dem Magistrat beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, vor einer
Imprägnierung der Graffiti-Kunstwerke in der Woogstraße mit dem Künstler zu
sprechen, alternative Pflegemöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls dem
Künstler die Pflege zu übertragen."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme