Parksituation Kölner Straße 50-68
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Kölner Straße 50-68 den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dazu sollen die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot von 7-17 Uhr entfernt werden. Wenn möglich, soll dort Bewohnerparken ermöglicht und entsprechend beschildert werden.
Begründung
Die Beschilderung stammt noch aus der Zeit, in der an der Kölner Straße an dieser die Wüstenrot Bausparkasse ansässig war. Laut Anwohnerinnen und Anwohnern gab es daher dort für Kunden ein eingeschränktes Halteverbot. Die Bausparkasse ist bereits seit längerem nicht mehr dort, die Beschilderung allerdings nicht angepasst worden. Da für die Anwohnerinnen und Anwohner sowieso Parkplätze dort fehlen, sollte daher die Beschilderung angepasst werden.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)