Anbringung eines Piktogramms in der de-Neufville-Straße
Begründung
de-Neufville-Straße Der Ortbeirat bittet den Magistrat, in der de-Neufville-Straße vor der Einfahrt zu der Liegenschaft de-Neufville-Straße 15 das Zeichen 136 - Kinder § 40 (6) StVO als Hinweisschild und/oder als Piktogramm anzubringen. Begründung: Die de-Neufville-Straße stellt eine häufig befahrene Verbindungsstraße zur Wiener Straße dar. In der Liegenschaft de-Neufville-Straße 15 sind eine Kabbelstube und ein Kinderladen untergebracht. Dies ist von der Straße und somit für den Autofahrer nicht unmittelbar einzusehen. Um den Kindern, die den Kinderladen besuchen, einen sichereren Weg zu gewährleisten, ist es erforderlich, ein entsprechendes Hinweisschild und/oder Piktogramm anzubringen, das auf die die Straße überquerenden Kinder hinweist.