Römischer Ring - Beschilderung
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat (Straßenverkehrsamt) wird gebeten am Anfang des Römischen Rings ein Schild mit der Aufschrift "Keine Durchfahrt zur Messe" als Festbeschilderung aufstellen zu lassen. Es wird gebeten die dafür erforderliche Sondergenehmigung für eine solche Beschilderung beim Regierungspräsidium einzuholen. Weiter wird der Magistrat gebeten die Verkehrsschilder VZ 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit dem Zusatz "Anlieger frei" als Festbeschilderung am Anfang des Römischen Rings, Ecke Pariser Straße aufzustellen. Begründung: Die Situation am Römischen Ring ist seit Monaten unverändert. Die mobile Beschilderung liegt oft auf dem Boden und ist so nicht mehr sichtbar. Eine Festbeschilderung würde hier Abhilfe schaffen. Auch nach Fertigstellung der Baustelle im Römischen Ring besteht die Gefahr, dass besonders LKWs diese Straße als Zufahrt zur Messe missverstehen und sie deshalb grundlos benutzen und somit unnötigen Lärm für die Anwohner verursachen. Deshalb ist ein Schild mit der Aufschrift "Keine Durchfahrt zur Messe" dringend notwendig.