Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen
Vorlagentyp: OF CDU
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch / Englisch) und mit Piktogramm.
Begründung
Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
22
OBR 1
TO I, TOP 28
Anregung an den Magistrat OM 4205 2023 Die Vorlage OF 912/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD FDP Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Grüne Die Partei