Abbruch der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5
Antrag
Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in den ehemaligen Gebäuden der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 asbesthaltige Baustoffe enthalten waren. Wenn ja, gab es Auflagen für Schutzmaßnahmen der Nachbarschaft und welche? Wurden diese kontrolliert und eingehalten?
Begründung
Aufgrund des Alters und der Bauweise der ehemaligen gewerblich genutzten Lagerhallen scheint es wahrscheinlich, das Asbest verbaut wurde. Dies hätten bei Abbruch der Gebäudeteile gesonderte Schutzmaßnahmen für die Umgebung erfordert. Diese sind jedoch nach Beobachtungen aus der Bürgerschaft nicht erfolgt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Die Vorlage OF 907/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Die Vorlage OF 907/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.