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Reparatur/Instandhaltung des Straßenbelags in der Straße .In den Schafgärten. im Bereich der Kapelle

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Straßenbelags in der Straße "In den Schafgärten" im Bereich der Kapelle Der Magistrat wird gebeten, das Straßenbauamt zu beauftragen, den Straßenrand zum unbefestigten Teil (Kapelle) so herzurichten, dass diese marode und beengte Stelle beseitigt wird und dann, die in der Straße übliche Straßenbreite vorhanden ist. Begründung: In dem o. g. Teilabschnitt, ist in Richtung des Bürgerhauses, der linke Straßenbelag so ausgefranzt und marode, dass an dieser Stelle die Straße so eingeengt ist, dass auch keine 2 Fahrzeuge aneinander vorbei fahren können. Jeder Fahrer muss sich vorsehen, dass er dort nicht von der Straße ab kommt. In Anbetracht der schon starken Frequentierung in dieser Straße durch Grundschule, Bürgerhaus und demnächst auch wieder durch die Kita, sollte dieser Makel behoben werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2012, OF 90/14 Betreff: Reparatur/Instandhaltung des Straßenbelags in der Straße "In den Schafgärten" im Bereich der Kapelle Der Magistrat wird gebeten, das Straßenbauamt zu beauftragen, den Straßenrand zum unbefestigten Teil (Kapelle) so herzurichten, dass diese marode und beengte Stelle beseitigt wird und dann, die in der Straße übliche Straßenbreite vorhanden ist. Begründung: In dem o. g. Teilabschnitt, ist in Richtung des Bürgerhauses, der linke Straßenbelag so ausgefranzt und marode, dass an dieser Stelle die Straße so eingeengt ist, dass auch keine 2 Fahrzeuge aneinander vorbei fahren können. Jeder Fahrer muss sich vorsehen, dass er dort nicht von der Straße ab kommt. In Anbetracht der schon starken Frequentierung in dieser Straße durch Grundschule, Bürgerhaus und demnächst auch wieder durch die Kita, sollte dieser Makel behoben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 03.12.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1804 2012 Die Vorlage OF 90/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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