Navigationsgeräte sollten die tatsächlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen
Begründung
tatsächlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen anzeigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob die handelsüblichen, in Autos eingesetzten Navis bei Straßen im Frankfurter Westen, in denen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird, diese auch tatsächlich anzeigen. Falls nicht, sollte überprüft werden, wie es zu den Falschanzeigen kommt, damit diese abgestellt werden können. Begründung: In der Storchgasse in Höchst fordern die Verkehrsschilder Schrittgeschwindigkeit. Eine Anwohnerin konnte sich jedoch davon überzeugen, dass auf dem Navi eines durchfahrenden Autofahrers Tempo 30 als zulässige Geschwindigkeit für diese Straße angezeigt war, worauf sich der Autofahrer auch berief. Auch wenn laut Straßenverkehrsordnung die Verkehrsschilder Gültigkeit haben und nicht irgendwelche Navigationsgeräte, stellt die Falschanzeige im Navi doch eine Gefahrenquelle dar. Es sollte daher überprüft werden, ob solche Falschanzeigen häufiger vorkommen und es sollten Wege gesucht werden, die Fehlerquellen zu beseitigen.