Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg
Begründung
Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg Der OBR 5 bittet den Magistrat, mit Geschwindigkeitskontrollen und weiteren geeignet erscheinenden Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung im Ziegelhüttenweg - etwa im Bereich der Kreuzung Opppenheimer Landstrasse stadtauswärts und stadteinwärts beachtet wird. Begründung: Im Ziegelhüttenweg ist zwar eine 30iger Zone eingerichtet. Tatsächlich hat sich aber nichts zur Verkehrsberuhigung getan. Speziell für die Kinder aus dem Frauenhaus hat sich die Gefahrenlage nicht verbessert. Um die Grundschule am Sachsenhäuser Berg und zurück zu erreichen, müssen die Kinder den Ziegelhüttenweg überqueren, der eine stark befahrene Straße ist. Seit dort eine neue Raucherbar eröffnet hat, muss leider festgestellt werden, das die dortige Klientel in röhrenden Fahrzeugen die Fahrbahn nutzt. Gelegentliche mobile Geschwindigkeitskontrollen oder die Installation einer Blitzlichtsäule und weitere geeignet erscheinende Maßnahmen sind also dringend erforderlich.