Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen
Begründung
Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge planungsrechtlich festschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915: Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des OBR 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der B-Plan-Entwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 17.12.2019, OF 889/10
Betreff: Ärztezentrum im Plangebiet nördlich Weinstraße/Gießener Straße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge planungsrechtlich festschreiben, dass im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 915: Nördlich Weinstraße/Gießener Straße ein Ärztezentrum errichtet werden kann. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat in der Sitzung des OBR 10 am 26. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass der gegenwärtige Planentwurf die Errichtung eines Ärztezentrums nicht zulässt. Gerade an dieser Stelle wäre ein Ärztezentrum aber die aussichtsreichste Möglichkeit, um dem Hausärztemangel im Norden des Ortsbezirks 10 entgegenzuwirken. Der B-Plan-Entwurf sollte also entsprechend abgeändert werden, um ein solches Vorhaben zu ermöglichen.Beratung im Ortsbeirat: 10