Aufnahme der Nell-Breuning-Straße in das Anwohnerparken
Begründung
das Anwohnerparken Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Nell-Breuning-Straße, 60596 Frankfurt, in den Regelungsbereich 6 des Anwohnerparkens aufzunehmen. Begründung: Das Neubaugebiet "Holbeinviertel" in der ebenfalls neuen Nell-Breuning-Straße füllt sich mit neuen Anwohnern. Die Nell-Breuning-Straße ist jedoch noch nicht in das Anwohnerparken Sachsenhausens aufgenommen. Geografisch und verkehrsbezogen ist die Nell-Breuning-Straße dem Regelungs-bereich 6 des Anwohnerparkens zuzuordnen. Aufgrund des hohen Parkdrucks in dieser Gegend werden derzeit die Bewohner dieser Straße gegenüber denen der angrenzenden Straßen benachteiligt. Auch wurden bereits Bewohner, die für diese Straße einen Anwohnerparkausweis beantragen bzw. umschreiben lassen wollten, vom Ordnungsamt unverrichteter Dinge wieder weggeschickt, weshalb eine zeitnahe Regelung anzustreben ist.