Eckenheimer Landstraße im Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
zwischen Marbachweg und Porthstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, den stadtauswärts fließenden Verkehr auf der Eckenheimer Landstraße im derzeit nur einspurigen Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße deutlich flüssiger planen zu lasse. Dies soll durch zwei über das nur selten genutzte Gleisbett verschwenkte Fahrbahnen so geschehen, so dass der "ruhende Verkehr" auf der östlichen Straßenseite nicht stört. Entsprechende verkehrsrechtliche Verfügungen sollen dafür ausgestellt werden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.11.2019,
OF 869/10 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich
zwischen Marbachweg und Porthstraße Der Ortsbeirat 10 möge
beschließen: Der Magistrat wird gemäß der
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
gebeten, den stadtauswärts fließenden Verkehr auf der Eckenheimer Landstraße im
derzeit nur einspurigen Bereich zwischen Marbachweg und Porthstraße
deutlich flüssiger planen zu lasse. Dies soll durch zwei über das nur selten
genutzte Gleisbett verschwenkte Fahrbahnen so geschehen, so dass der "ruhende
Verkehr" auf der östlichen Straßenseite nicht stört. Entsprechende verkehrsrechtliche Verfügungen sollen
dafür ausgestellt werden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR
10 am 26.11.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5482 2019
Die Vorlage OF 869/10 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme