Zwischennutzung für die DondorfDruckerei
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll:
- Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands - aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten.
- Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung und/oder bb) für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden, . c) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume für Frankfurt". d) welche baulichen Maßnahmen - unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären. e) eine Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist.
- Der Magistrat soll sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR, Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.02.2024,
OF 854/2 Betreff: Zwischennutzung für die
Dondorf-Druckerei Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat soll: 1. Zur Vermeidung eines weiteren Leerstands -
aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der
Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung b) aa) als Künstleratelier und Räume für Studierende der
Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und HFG Hochschule für Gestaltung
und/oder bb) für die Kreativwirtschaft
kurzfristig realisiert werden kann, ohne die
baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt
Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden,
. c) über die Erarbeitung eines
Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete
Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen
Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern wie basis e.V. oder
ATELIERFRANKFURT e.V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem
Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie "Radar-Kreativräume
für Frankfurt".
d) welche baulichen Maßnahmen -
unter Bezifferung der Kosten - für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich
wären. e) eine Raumvergabe für mindestens
1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. 3. Der Magistrat soll
sicherstellen, dass die rechtswidrigen Besetzergruppen explizit von jedweder
Zwischennutzung ausgeschlossen werden. Begründung: Die Ansiedlung des MPI wäre ein erster wichtiger
Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür
vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei
überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI)
für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als
Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat.
Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen
Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale,
Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu
vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch
Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein
entsprechendes Baufeld im Sondergebiet - Kultur/Wissenschaft aus. Die
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das
Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, so dass eine Zwischennutzung
als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen
Eigentümer der Liegenschaft ist, muss - bei einer Zwischennutzung durch die
Stadt Frankfurt - sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach
der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein
Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete
Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des
Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent.
Deshalb ist es dringend geboten, ein
Nutzungskonzept zu entwickeln für die Zeit, bis feststeht, was der derzeitige
oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück
beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung
vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von
Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e.V., die bereits Künstlerateliers in
der Gutleutstraße 8-12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die
vormals dem Land gehörte. In Betracht kommen aber auch AtelierFrankfurt e.V.
mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-3 in Frankfurt
oder Radar Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wachs raum.2019 GbR,
Gutleutstraße 8-12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige
Nutzung der Dondorf Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der
Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für
Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative
werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der
Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In
Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete
Raumvergabe für mindestens 1/4 der Fläche an Künstler und Kreative aus dem
Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus
Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die
Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte
frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch
eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile
eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt,
den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch
das "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für
Kreative". Über die zu erwartenden Kosten ist zu
berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht.
Dieser Antrag ist bis auf Punkt 3 im Wortlaut
identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten
Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr
Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 11.03.2024, TO I, TOP 18 Die Vorlage OF 854/2 wird ziffernweise abgestimmt.
Beschluss: Anregung an den
Magistrat OM 5274
2024 Die Vorlage OF 854/2 wird mit der
Maßgabe beschlossen, dass Im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen
wird. Abstimmung:
Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL
gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, FDP und BFF
gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD,
LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)