Aufsuchende Jugendarbeit braucht eine Zweigstelle für Suchtberatung
Begründung
Zweigstelle für Suchtberatung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die Aufsuchende Jugendarbeit eine Zweigstelle für Suchtberatung eingerichtet werden kann. Begründung: Die nächste Suchtberatung liegt aktuell am Merianplatz. Das ist für die Betroffenen aus dem Ortsbezirk 10 eine zu hohe Hürde, um dieses Angebot wahrzunehmen.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2024, OF 850/10
Betreff: Aufsuchende Jugendarbeit braucht eine Zweigstelle für Suchtberatung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für die Aufsuchende Jugendarbeit eine Zweigstelle für Suchtberatung eingerichtet werden kann. Begründung: Die nächste Suchtberatung liegt aktuell am Merianplatz. Das ist für die Betroffenen aus dem Ortsbezirk 10 eine zu hohe Hürde, um dieses Angebot wahrzunehmen.Beratung im Ortsbeirat: 10