Pflege der Streuobstwiesen an der Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter Bogen
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter Bogen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass die Streuobstwiesen an der Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter Bogen wie die Wiesen am Heiligenstock in ein kontinuierliches Pflegeprogramm eingestellt werden, durch das sichergestellt wird, dass die Wiese regelmäßig gemäht wird. Begründung: Für die genannten Streuobstwiesen besteht offenkundig kein Mahd-Programm. Das war dieses Jahr wegen der Trockenheit nicht so auffällig. Trotzdem muss eine solche Dauerpflege dringend sichergestellt werden. Ansonsten werden die Streuobstwiesen verkrauten und können dann ihren ökologischen Aufgaben nicht gerecht werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 849/10
Betreff: Pflege der Streuobstwiesen an der
Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter
Bogen Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat möge sicherstellen,
dass die Streuobstwiesen an der Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter
Bogen wie die Wiesen am Heiligenstock in ein kontinuierliches Pflegeprogramm
eingestellt werden, durch das sichergestellt wird, dass die Wiese regelmäßig
gemäht wird. Begründung: Für die genannten Streuobstwiesen besteht
offenkundig kein Mahd-Programm. Das war dieses Jahr wegen der Trockenheit nicht
so auffällig. Trotzdem muss eine solche Dauerpflege dringend sichergestellt
werden. Ansonsten werden die Streuobstwiesen verkrauten und können dann ihren
ökologischen Aufgaben nicht gerecht werden. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR
10 am 08.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4418 2015
Die
Vorlage OF 849/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor
hinter dem Wort "regelmäßig" die Worte "maximal zweimal im
Jahr" eingefügt werden.
Abstimmung:
CDU, 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (=
Ablehnung)