Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine temporäre mobile Lichtsignalanlage auf beiden Seiten der Engstelle aufzustellen, die in der Engstelle die Fahrt in nur einer Richtung (Einbahnwechselverkehr) erlaubt.
Begründung
Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße In der durch eine Baustelle verursachten Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße, befindet sich ein Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummer 8. Für FußgängerInnen sowie AutofahrerInnen ist die Sicht durch die Baustelle eingeschränkt. AnwohnerInnen berichteten von Beinaheunfällen am Fußgängerüberweg. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine temporäre mobile Lichtsignalanlage auf beiden Seiten der Engstelle aufzustellen, die in der Engstelle die Fahrt in nur einer Richtung (Einbahnwechselverkehr) erlaubt.