Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse
Begründung
Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Umbau der Straßenbahnhaltestelle Börneplatz zu einer barrierefreien Doppelhaltestelle nunmehr umgehend umzusetzen und im Zuge der Baumaßnahme auch eine Querungsmöglichkeit über die Battonnstraße auf der östlichen Seite der Fahrgasse errichten zu lassen. Begründung: Nunmehr verkehren 3 Straßenbahnlinien auf dieser Strecke und es kommt immer wieder zu Verzögerungen, weil die Haltestellen nicht 2 Straßenbahnzüge auf einmal pro Fahrtrichtung aufnehmen können. Da für die Verlängerung der Haltestelle in Richtung Römer eine der 5 Fahrspuren der Battonnstraße entfallen kann, ist auch genügend Platz vorhanden um eine ausreichend große Aufstellfläche für eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der östlichen Fahrgasse einrichten zu können. Viele der älteren Bewohnerinnen und Bewohner der östlichen Altstadt beklagen den nicht mehr vorhandenen Überweg angesichts der mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten in diesem Bereich.