Akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße
Begründung
Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße zu ermöglichen. Begründung: Vor Ort ist entsprechender Bedarf vorhanden, der Ortsbeirat 10 wurde hierauf seitens Menschen mit eingeschränkter Sehkraft hingewiesen und bittet um entsprechende Abhilfe.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2019, OF 841/10
Betreff: Akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig akustische Signale für die Ampeln an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße zu ermöglichen. Begründung: Vor Ort ist entsprechender Bedarf vorhanden, der Ortsbeirat 10 wurde hierauf seitens Menschen mit eingeschränkter Sehkraft hingewiesen und bittet um entsprechende Abhilfe.Beratung im Ortsbeirat: 10