Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
Begründung
der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, so dass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird. Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage "St. Katharinen- und Weißfrauenstift" genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen.
Inhalt
Antrag vom 23.03.2018, OF 830/5
Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, so dass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird. Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage "St. Katharinen- und Weißfrauenstift" genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen.Beratung im Ortsbeirat: 5