Abpollern der Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße abzupollern, so dass das Befahren der nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird. Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnanlage "St. Katharinen- und Weißfrauenstift" genutzt wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 830/5
Betreff: Abpollern der Fußgängerquerung an
der Einmündung des Goldbergwegs in die Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Goldbergwegs in die
Balduinstraße abzupollern, so dass das Befahren der nördlichen Flächen des
Goldbergwegs vor der Einmündung in die Balduinstraße verhindert wird.
Begründung: Die nördlichen Flächen des Goldbergwegs vor der
Einmündung in die Balduinstraße werden regelmäßig trotz des gesetzlich
vorgeschriebenen Halteverbots zugeparkt. Da diese Querung häufig von den Bewohnerinnen und
Bewohnern der Seniorenwohnanlage "St. Katharinen- und Weißfrauenstift" genutzt
wird, ist hier eine entsprechende Abpollerung vorzunehmen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5
am 13.04.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3018 2018
Die
Vorlage OF 830/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme