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Gefährlicher Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Ecke Homburger Landstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Kreuzstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, den unübersichtlichen Kreuzungsbereich Kreuzstraße Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger sowie ein- und ausfahrende Fahrzeuge sicherer zu machen. Begründung: Insbesondere von Norden kommende, um die noch spitze Einmündung fahrende PKW stellen wegen schlechter Sichtverhältnisse eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg sowie die Verbreiterung des Fußgängerbereiches insgesamt möglich ist; dies käme auch den anfahrenden Bussen und deren Fahrgästen zu Gute.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2011, OF 83/10 Betreff: Gefährlicher Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, den unübersichtlichen Kreuzungsbereich Kreuzstraße Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger sowie ein- und ausfahrende Fahrzeuge sicherer zu machen. Begründung: Insbesondere von Norden kommende, um die noch spitze Einmündung fahrende PKW stellen wegen schlechter Sichtverhältnisse eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg sowie die Verbreiterung des Fußgängerbereiches insgesamt möglich ist; dies käme auch den anfahrenden Bussen und deren Fahrgästen zu Gute. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 83/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 83/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 83/10 wurde zurückgezogen.