Gefährlicher Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Ecke Homburger Landstraße
Begründung
Kreuzstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, den unübersichtlichen Kreuzungsbereich Kreuzstraße Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger sowie ein- und ausfahrende Fahrzeuge sicherer zu machen. Begründung: Insbesondere von Norden kommende, um die noch spitze Einmündung fahrende PKW stellen wegen schlechter Sichtverhältnisse eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg sowie die Verbreiterung des Fußgängerbereiches insgesamt möglich ist; dies käme auch den anfahrenden Bussen und deren Fahrgästen zu Gute.
Inhalt
Antrag vom 09.10.2011, OF 83/10
Betreff: Gefährlicher Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, den unübersichtlichen Kreuzungsbereich Kreuzstraße Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger sowie ein- und ausfahrende Fahrzeuge sicherer zu machen. Begründung: Insbesondere von Norden kommende, um die noch spitze Einmündung fahrende PKW stellen wegen schlechter Sichtverhältnisse eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg sowie die Verbreiterung des Fußgängerbereiches insgesamt möglich ist; dies käme auch den anfahrenden Bussen und deren Fahrgästen zu Gute.Beratung im Ortsbeirat: 10