Kulturcampus Frankfurt - Wenn das Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen
Begründung
Gelände südlich des Depots nicht mehr für die Probebühne benötigt wird, soll das Land Hessen das Gelände dem Studentenwerk erbpachtfrei zum Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Wenn das Gelände Bockenheimer Landstraße 138a -142 nicht mehr für den Bau der Studio-Bühne der Musikhochschule benötigt wird, soll der Magistrat durch Verhandlungen mit dem Land darauf hinwirken, dass das Gelände dem Studentenwerk, wie beim früheren Polizeirevier in der Wiesenhüttenstraße geschehen, erbpachtfrei für den Bau von Studentenwohnungen zur Verfügung gestellt wird. Die Bebauung soll wie zuvor bis zum Abriss der Gebäude 1988 als fünfgeschossige Blockrandbebauung erfolgen. Begründung: Es fehlen in Frankfurt Hunderte von günstigen Studentenappartements. Durch private Investoren werden wie beim Philosophicum nur teure Studentenwohnungen gebaut. Wie der Umbau des ehemaligen 4.Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße zu Studentenwohnungen gezeigt hat, können durch die Abgabe von Grundstücken die erbpachtfrei zur Verfügung gestellt werden, günstige Studentenwohnungen geschaffen werden, da sich der Grundstückspreis auf die Wohnungsmiete auswirkt.