Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu Stellungnahme
Begründung
Ergänzung zu Stellungnahme Vorgang: V 753/23 OBR 10; ST 621/24 Der OBR 10 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung verschiedener erneuerbare Energietechniken sollten potentiell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden. Begründung: Mit der ST 621 vom 08.04.2024 wird von der AGB Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Photovoltaik geeignet sind und diese in einem 5-Jahresplan vorgemerkt wurde. Allerdings steht in der ST 621 keine Information, wie es mit der in der V 763 angefragten Solarthermieanlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der ST 621 keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb wird dies nicht verfolgt. An Gebäuden der AGB-Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und < 3 kg Gewicht an Gebäude installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen.