Griesheim: Grundwasserschutz im neuen Gewerbepark
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Es ist von großem allgemeinen Interesse, dass die Sicherheit von Anwohner*innen und Umwelt auf Dauer gewährleistet wird.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 820/6
Betreff: Griesheim: Grundwasserschutz im neuen
Gewerbepark Der von der Höchst AG und danach von der Clariant
betriebene Industriepark Griesheim ist von der BEOS AG in Erbpacht übernommen
worden. Auf dem Gelände soll begrüßenswerterweise mit "Westside" ein neuer
Gewerbepark entstehen. Die Pläne, die Flächen für Industrie- und Rechenzentren,
aber auch für kleinere Gewerbebetriebe und für Cafés und Spielplätze vorsehen,
sind im letzten Jahr vorgestellt worden. Die Rückbaumaßnahmen laufen bereits.
Das für die Öffentlichkeit geschlossenen Gelände konnte in den letzten Wochen
und Monaten von Bürger*innen im Rahmen von Konzerten, Filmvorführungen und
Führungen besichtigen werden. Der Anfang des Jahres beschlossene Bebauungsplan des
Industrieparks spricht von vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen. Von
diesen Altlasten können "erhebliche Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen,
insbesondere in der Freiflächenplanung resultieren". So dürfen Stroofstraße und
Fritz-Klatte-Straße aus diesem Grund auch nicht aufgebrochen werden. Ein Teil dieses Geländes sind die "Griesheimer
Alpen", die aus u.a. mit Dioxinen und Furanen belasteten Produktionsrückständen
und Schutt bestehen. Diese Halde ist zur Vermeidung von Staubabdrift in die
Umgebung mit Erde und dichtem Grasbewuchs abgedichtet, das Grundwasser muss,
genau wie das Grundwasser unter dem gesamten Betriebsgelände, dauerhaft, über
Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte abgepumpt werden, um Umweltschäden zu verhindern.
Dazu bittet der Ortsbeirat den
Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: - In wessen auch finanzieller Verantwortung liegt die
Pflege und Kontrolle der "Griesheimer Alpen"? - Wie und von wem wird das Grundwasser unter dem
ehemaligen Industriepark überwacht und welche Maßnahmen werden derzeit
unternommen, um zu gewährleisten, dass keine Schadstoffe in die Umwelt
gelangen? - Wird es
Änderungen im bisherigen Vorgehen geben? Falls ja, wie wird gewährleistet, dass
auch in Zukunft keine Schad- und Giftstoffe entweichen? Begründung: Es ist von großem allgemeinen Interesse, dass die
Sicherheit von Anwohner*innen und Umwelt auf Dauer gewährleistet wird. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6
am 12.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2023
Die Vorlage OF 820/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
23
23. Sitzung OBR 6
TO I
Einstimmige Annahme