Parksituation in der Krögerstraße
Begründung
Krögerstraße Vorgang: OM 2027/17 OBR 1; ST 2209/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Beparkung der Krögerstraße auf beiden Seiten der Einfahrt zum Hof der Liegenschaft Krögerstraße 2 durch eine Abpollerung dieser Bereiche (im nachfolgenden Lichtbild durch schwarzen Volkswagen und weißen Mini beparkt) zu verhindern. Diese Abpollerung soll, falls möglich, durch Fahrradbügel erfolgen. Begründung: Die vorbezeichneten Bereiche werden fast durchgehend so beparkt, dass Verkehrsteilnehmer erhebliche Schwierigkeiten haben, die Hofeinfahrt zu nutzen. Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme ST 2209 vom 10. November 2017, die auf die Ortsbeiratsanregung OM 2027 vom 22. August 2017 erging, in Bezug genommenen Kontrollen sind offenkundig nicht ausreichend, um den unerträglichen Zustand zu verbessern.