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Straßenreinigung im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung im Ortsbezirk 9 in den nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Intervallen und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird. Begründung: Gemäß § 4 der Straßenreinigung sind selbst in der einfachsten Reinigungsklasse I die Straßen einmal in der Woche zu reinigen. Zu reinigen sind sowohl die Straßen als auch die Gehwege. In einigen Straßen des Ortsbezirks hat sich infolge unzureichender Reinigung das Unkraut an den Abflusszonen der Straßenränder mittlerweile so weit ausgebreitet, dass der ordnungsgemäße Abfluss von Regenwasser gerade bei Starkregenereignissen nicht mehr gewährleistet ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 814/9 Betreff: Straßenreinigung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung im Ortsbezirk 9 in den nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Intervallen und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird. Begründung: Gemäß § 4 der Straßenreinigung sind selbst in der einfachsten Reinigungsklasse I die Straßen einmal in der Woche zu reinigen. Zu reinigen sind sowohl die Straßen als auch die Gehwege. In einigen Straßen des Ortsbezirks hat sich infolge unzureichender Reinigung das Unkraut an den Abflusszonen der Straßenränder mittlerweile so weit ausgebreitet, dass der ordnungsgemäße Abfluss von Regenwasser gerade bei Starkregenereignissen nicht mehr gewährleistet ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 814/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)