Fahrradbügel im Ginnheimer Stadtweg
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der spitzen Ecke im Ginnheimer Stadtweg 148 zwei Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: An der spitzen Ecke/Einmündung/Kurve vor dem Haus mit der Nummer 148 würden Fahrradbügel zusätzlich die Sichtbeziehung verbessern und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. In der Kurve dürfen keine Fahrzeuge parken und ein Parkplatz fällt somit nicht weg. Das Frankfurter Radfahrbüro ist der Maßnahme gegenüber aufgeschlossen.
Inhalt
Antrag vom 24.08.2024, OF 807/9
Betreff: Fahrradbügel im Ginnheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der spitzen Ecke im Ginnheimer Stadtweg 148 zwei Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: An der spitzen Ecke/Einmündung/Kurve vor dem Haus mit der Nummer 148 würden Fahrradbügel zusätzlich die Sichtbeziehung verbessern und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. In der Kurve dürfen keine Fahrzeuge parken und ein Parkplatz fällt somit nicht weg. Das Frankfurter Radfahrbüro ist der Maßnahme gegenüber aufgeschlossen.Beratung im Ortsbeirat: 9