Setzen eines Verkehrsschildes am Einmündungsbereich der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz
Begründung
Einmündungsbereich der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an dem sich am Einmündungsbereich der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz befindlichen Zebrastreifen das Verkehrszeichen 350 - Fußgängerüberweg lfd. Nr. 24, Abschnitt 9: Hinweise, Anlage 3 zu § 42 (2) StVO aufzustellen. Begründung: An der Einmündung der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz befindet sich ein Zebrastreifen. Bedauerlicherweise fehlt dort eine entsprechende Beschilderung. Das Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen würde einen zusätzlichen Schutz für die querenden Passantinnen und Passanten, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler darstellen.
Inhalt
Antrag vom 07.03.2014, OF 803/5
Betreff: Setzen eines Verkehrsschildes am Einmündungsbereich der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an dem sich am Einmündungsbereich der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz befindlichen Zebrastreifen das Verkehrszeichen 350 - Fußgängerüberweg lfd. Nr. 24, Abschnitt 9: Hinweise, Anlage 3 zu § 42 (2) StVO aufzustellen. Begründung: An der Einmündung der Schneckenhofstraße in den Schweizer Platz befindet sich ein Zebrastreifen. Bedauerlicherweise fehlt dort eine entsprechende Beschilderung. Das Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen würde einen zusätzlichen Schutz für die querenden Passantinnen und Passanten, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler darstellen.Beratung im Ortsbeirat: 5