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Weg am Theodor-Stern-Kai

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Weg zwischen Fahrbahn und Straßenbahngleisen auf der Deutschordenstraße und dem Theodor-Stern-Kai im Verlauf zwischen Heinrich-Hoffmann-Straße und der Main-Neckar-Brücke als nicht benutzungspflichtigen Radweg kenntlich zu machen. Im Bereich des Theodor-Stern-Kais ist der Weg durch Bordsteinaufsätze vor Falschparken zu schützen.

Begründung

Der Weg war bis vor etwa zehn Jahren ein benutzungspflichtiger Radweg. Da der Weg nicht den Vorgaben für benutzungspflichtige Radwege entsprach, wurde die Benutzungspflicht aufgehoben. Seitdem ist nicht mehr klar, ob es sich um einen Fuß- oder Radweg handelt. Der Weg wird leider ständig als Parkfläche missbraucht. Fußgehende müssen auf die Fahrbahn der viel befahrenen Kreisstraße ausweichen und sind dadurch stark gefährdet. Ordnungsmaßnahmen bleiben wirkungslos, weil kein Lerneffekt eintritt. Offenbar handelt es sich bei den Falschparkenden um stets wechselnden Besuch des Klinikums, aus dessen weitem Einzugsbereich. Der Weg muss daher durch Einbauten gegen das Parken geschützt werden. Poller kommen nicht in Frage, weil sie in ausreichendem Abstand zur Fahrbahn installiert werden müssten und den Weg unbrauchbar machten. Die sehr wirksamen und platzsparenden Bordsteinaufsätze dürfen nicht auf Fußwegen, aber auf Radwegen installiert werden. Daher ist es sinnvoll, den Weg wieder klar als Radweg kenntlich zu machen und die Bordsteinabweiser zu installieren. Der Weg wies zu keiner Zeit die für Fuß- oder Radwege erforderlichen Standards auf, weil die erforderlichen Absenkungen und Überquerungsmöglichkeiten fehlen. Auf Grund der geringen Erschließungsfunktion des Weges ist es wenig sinnvoll, durch umfangreiche Baumaßnahmen, die erforderlichen Standards zu realisieren. Die Vorschläge des Ortsbeirats können durch Anpassungen im Bestand kostengünstig verwirklicht werden. In der Praxis haben sich Fußgehende weder durch die parkenden Kraftfahrzeuge noch durch die Ausweisung als Radweg von der Benutzung abschrecken lassen. Die Benutzung bei blockierenden Fahrzeugen ist aber viel gefährlicher, weil Fußgehende wie oben beschrieben auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dagegen sind Konflikte mit Radfahrenden wegen der geringen Attraktivität des Radwegs nicht zu erwarten.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

21
21. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen