Linksabbiegerpfeil in der Schmidtstraße!
Begründung
Schmidtstraße! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Möglichkeit besteht einen Linksabbiegerpfeil in der Schmidtstraße vom Rebstock kommend in Richtung Mainzer Landstraße einzurichten, damit die Verkehrsteilnehmer legal abbiegen können. Begründung: In der Schmidtstraße bedarf es für die vom Rebstock in Richtung Mainzer Landstraße fahrenden Autos eines Linksabbiegerpfeils, damit die Fahrzeuge in Höhe der südlichen Frankenallee nach links zum Einkaufsmarkt und weiter zur nördlichen Frankenallee, Bischofsheimer Straße und Rüsselsheimer Straße legal abbiegen können.
Inhalt
Antrag vom 20.04.2011, OF 8/1
Betreff: Linksabbiegerpfeil in der Schmidtstraße! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Möglichkeit besteht einen Linksabbiegerpfeil in der Schmidtstraße vom Rebstock kommend in Richtung Mainzer Landstraße einzurichten, damit die Verkehrsteilnehmer legal abbiegen können. Begründung: In der Schmidtstraße bedarf es für die vom Rebstock in Richtung Mainzer Landstraße fahrenden Autos eines Linksabbiegerpfeils, damit die Fahrzeuge in Höhe der südlichen Frankenallee nach links zum Einkaufsmarkt und weiter zur nördlichen Frankenallee, Bischofsheimer Straße und Rüsselsheimer Straße legal abbiegen können.Nebenvorlage: Antrag vom 01.05.2011, OF 9/1 Beratung im Ortsbeirat: 1