Einzeilige Ortsteiltafeln
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, soweit Eigentumsrechtlich möglich an den nachfolgend aufgeführten Stellen oder nahest möglich Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren: Berkersheim - In den Gräben, Ecke Prämäckerweg, ostwärts Frankfurter Berg - In den Gräben, Ecke Im Klingenfeld, westwärts Sowie die am Frankfurter Berg, Berkersheimer Weg, ostwärts, linksseitig installierte Orteiltafel zu versetzen. Dies idealerweise näher zur Brücke über die BAB A 661und in Fahrtrichtung rechts! Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie Homburger Landstr. befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit Ihrem jeweiligen Stadtteil. Ein Standort von Verkehrszeichen, die nicht in Fahrtrichtung rechtsseitig vorhanden sind, werden von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet bzw. wahrgenommen.