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ABG Siedlung Riederwald - geplante Sanierungsmaßnahmen

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die ABG-Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft aufzufordern, zeitnah die MieterInnen über die geplanten Sanierungsarbeiten zu informieren. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Gestaltung der Außenfassaden und Grünflächen (Gemeinschaftsflächen sowie zu den Häusern gehörende Gärten) für denkmalgerechte Optik soll mit den betroffenen Siedlungsbewohner/innen einvernehmlich besprochen und beschlossen werden.

Begründung

Auf einer Info-Veranstaltung bei der Ernst-May-Gesellschaft/Forum Neues Frankfurt am 24.10.19, wurde von einem Mitarbeiter bekannt gegeben, dass seitens des BMI Bau und Heimat im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördergelder zur Sanierung der "Ernst-May-Siedlungen" in Frankfurt zur Verfügung gestellt werden. Diese Siedlungen gelten als historisch relevante Architekturobjekte und sollen mit Hilfe der genannten Fördergelder denkmalgerecht saniert werden. Da der Riederwald außerdem städtebaulich als "Gartenstadt" gilt, gibt es Bestrebungen, das "Gesamtensemble" der Siedlung anschließend zum "Weltkulturerbe" erklären zu lassen. Aus dem Bericht auf der Info-Veranstaltung war zu entnehmen, dass die ABG-Holding bereits Vorbereitungsarbeiten für eine fachgerechte Sanierung in Auftrag gegeben hat und mit den Sanierungsarbeiten in 2020 begonnen werden solle. Vorher jedoch würden die Anwohner über die geplanten Maßnahmen informiert und die betroffenen Mieter/innen zum Sachverhalt angehört werden. Bisher ist diesbezüglich nichts passiert. Es mag "Corona" geschuldet sein, dass man bisher keine öffentliche Veranstaltung zu dieser Sache ausrichten konnte. Allerdings wäre es nicht fair den Mietern/innen und Anwohner/innen gegenüber, wenn nun die ABG-Holding nach eigenem Gutdünken entscheidet und die Betroffenen ohne vorheriges Einvernehmen vor vollendete Tatsachen stellen würde. Das Thema "Gartenstadt" beinhaltet, dass die Siedlung einen persönlichen Charakter erhält durch die individuelle Gestaltung der Freiflächen zum Zweck einer sozialen Gemeinschaft unter den Bewohner/innen. Insofern sollte mit den Bewohner/innen geklärt werden, wie eine zeitgerechte Flächennutzung aussehen soll. Bei den denkmalgerechten Sanierungen der Siedlungshäuser ist zu beachten, dass der standartmäßig vorgegebene Wohnkomfort des 21. Jahrhunderts nicht dem Denkmalschutz zum Opfer fällt. Hier müssen Lösungen gesucht werden, wie man Denkmalschutz und Wohnstandard gleichermaßen gerecht wird.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

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42. Sitzung OBR 11
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen