Spargelstand im Oeder Weg - Auswirkungen auf örtliche Gewerbetreibende
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Auswirkungen auf örtliche Gewerbetreibende
- Die Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um einen anderen geeigneten Ort für die Aufstellung des derzeitigen saisonalen Verkaufsstandes für Spargel auf dem Gehweg im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos), zu finden und den Verkaufsstand durch sachdienliche Maßnahmen gegenüber dem Standbetreiber umzusetzen.
- Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Abwägungen er vorgenommen hat, um auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer örtlicher Gewerbetreibender und Einzelhändler einen saisonalen Verkaufsstand für Spargel im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos) auf dem öffentlichen Gehweg in dem bekannt problematischen Gewerbeareal des südlichen Oeder Weg zu genehmigen. Begründung: Das Areal des südlichen Oeder Weg ist generell ein bekannt problematisches Gebiet für Gewerbetreibende und Einzelhändler. Die dort gelegenen Geschäfte sind bereits in der Vergangenheit teilweise wirtschaftlich schwer durch die ungeplant langdauernde Sperrung der Eckenheimer Landstraße Höhe Nationalbibliothek bis zum 19.03.2015 getroffen worden. Diese Straßensperrung hatte erhebliche Geschäftseinbußen der Geschäfte auch und gerade im südlichen Oeder Weg zur Folge. Weiterhin hatte der Magistrat in 2013 aus finanziellen Erwägungen heraus vom Ortsbeirat angeregte Maßnahmen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität im Bereich des südlichen Oeder Weg zum Beispiel durch zusätzliche Anpflanzungen abgelehnt. Durch diese besondere Rücksichtnahme erfordernde Situation der örtlichen Gewerbetreibenden und Einzelhändler erzeugt es vermeidbare weitere Probleme, wenn ohne erkennbare Abstimmung mit Gewerbetreibenden oder dem zuständigen Ortsbeirat 3 ein saisonaler Verkaufsstand für Spargel mitten in einem solchen problematischen Areal durch die Stadt ausgewählt und vergeben wird. Durch den saisonalen Verkaufsstand für Spargel werden Schaufenster örtlicher Einzelhändler für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer merklich schlechter sichtbar. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die ohnehin nicht berauschenden Einzelhandelsumsätze. Ein alteingesessener und für die Nahversorgung wichtiger Einzelhändler für Lebensmittel sowie Obst und Gemüse schräg gegenüber dem Verkaufsstand für Spargel verliert absehbar einen erheblichen Teil seines eigenen saisonalen Spargelgeschäftes, da er mit seinem ortsgebundenen Ladengeschäft und Fachpersonal absehbar eine deutlich ungünstigere Kostenstruktur als der Betreiber eines mobilen saisonalen Verkaufsstandes hat. Dies wirft die weitere Frage auf, welche Struktur des Einzelhandels die Stadt in diesem Gebiet anstrebt. Mündliche Vorsprachen einzelner Gewerbetreibender und Einzelhändler bei den zuständigen Ämtern der Stadt in 2013 und 2014 blieben ergebnislos und sind nach Recherchen des Antragstellers anscheinend nicht aktenkundig gemacht worden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2015, OF 778/3
Betreff: Spargelstand im Oeder Weg -
Auswirkungen auf örtliche Gewerbetreibende 1. Die Magistrat wird gebeten,
Maßnahmen zu treffen, um einen anderen geeigneten Ort für die Aufstellung
des derzeitigen saisonalen Verkaufsstandes für Spargel auf dem Gehweg im Oeder
Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos), zu finden
und den Verkaufsstand durch sachdienliche Maßnahmen gegenüber dem
Standbetreiber umzusetzen. 2. Die Magistrat wird gebeten, zu berichten,
welche Abwägungen er vorgenommen hat, um auch unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer örtlicher
Gewerbetreibender und Einzelhändler einen saisonalen Verkaufsstand für Spargel
im Oeder Weg, östliche Seite südlich Einmündung Finkenhofstraße (siehe Fotos)
auf dem öffentlichen Gehweg in dem bekannt problematischen Gewerbeareal des
südlichen Oeder Weg zu genehmigen. Begründung: Das Areal des südlichen Oeder Weg ist generell ein
bekannt problematisches Gebiet für Gewerbetreibende und Einzelhändler. Die dort
gelegenen Geschäfte sind bereits in der Vergangenheit teilweise wirtschaftlich
schwer durch die ungeplant langdauernde Sperrung der Eckenheimer Landstraße
Höhe Nationalbibliothek bis zum 19.03.2015 getroffen worden. Diese
Straßensperrung hatte erhebliche Geschäftseinbußen der Geschäfte auch und
gerade im südlichen Oeder Weg zur Folge. Weiterhin hatte der Magistrat in 2013
aus finanziellen Erwägungen heraus vom Ortsbeirat angeregte Maßnahmen zur
Stärkung der Aufenthaltsqualität im Bereich des südlichen Oeder Weg zum
Beispiel durch zusätzliche Anpflanzungen abgelehnt. Durch diese besondere Rücksichtnahme erfordernde
Situation der örtlichen Gewerbetreibenden und Einzelhändler erzeugt es
vermeidbare weitere Probleme, wenn ohne erkennbare Abstimmung mit
Gewerbetreibenden oder dem zuständigen Ortsbeirat 3 ein saisonaler
Verkaufsstand für Spargel mitten in einem solchen problematischen Areal durch
die Stadt ausgewählt und vergeben wird. Durch den saisonalen Verkaufsstand für
Spargel werden Schaufenster örtlicher Einzelhändler für Fußgänger und
Verkehrsteilnehmer merklich schlechter sichtbar. Dies bleibt nicht ohne Folgen
für die ohnehin nicht berauschenden Einzelhandelsumsätze. Ein alteingesessener
und für die Nahversorgung wichtiger Einzelhändler für Lebensmittel sowie Obst
und Gemüse schräg gegenüber dem Verkaufsstand für Spargel verliert absehbar
einen erheblichen Teil seines eigenen saisonalen Spargelgeschäftes, da er mit
seinem ortsgebundenen Ladengeschäft und Fachpersonal absehbar eine deutlich
ungünstigere Kostenstruktur als der Betreiber eines mobilen saisonalen
Verkaufsstandes hat. Dies wirft die weitere Frage auf, welche Struktur des
Einzelhandels die Stadt in diesem Gebiet anstrebt. Mündliche Vorsprachen einzelner Gewerbetreibender
und Einzelhändler bei den zuständigen Ämtern der Stadt in 2013 und 2014 blieben
ergebnislos und sind nach Recherchen des Antragstellers anscheinend nicht
aktenkundig gemacht worden.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF
778/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF
778/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3
am 02.07.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
778/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3
am 17.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
778/3 wird abgelehnt.
Abstimmung: GRÜNE, LINKE.,
FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme)