Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zulässigkeit der Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche durch eine KfZ-Werkstatt zu begrenzen bzw. zu unterbinden. Begründung: Bewohner der Solmsstraße haben sich über das entsprechende Vorgehen eines KfZ-Zentrums beschwert.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 777/2 Betreff: Zulässigkeit der Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche durch eine KfZ-Werkstatt zu begrenzen bzw. zu unterbinden. Begründung: Bewohner der Solmsstraße haben sich über das entsprechende Vorgehen eines KfZ-Zentrums beschwert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 777/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)