Zulässigkeit der Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt
Begründung
öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche durch eine KfZ-Werkstatt zu begrenzen bzw. zu unterbinden. Begründung: Bewohner der Solmsstraße haben sich über das entsprechende Vorgehen eines KfZ-Zentrums beschwert.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2015, OF 777/2
Betreff: Zulässigkeit der Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche durch eine KfZ-Werkstatt zu begrenzen bzw. zu unterbinden. Begründung: Bewohner der Solmsstraße haben sich über das entsprechende Vorgehen eines KfZ-Zentrums beschwert.Beratung im Ortsbeirat: 2