Zulässigkeit der Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Nutzung öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche durch eine KfZ-Werkstatt zu begrenzen bzw. zu unterbinden. Begründung: Bewohner der Solmsstraße haben sich über das entsprechende Vorgehen eines KfZ-Zentrums beschwert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 777/2
Betreff: Zulässigkeit der Nutzung
öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche für Kfz-Werkstatt Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen und zu berichten, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Nutzung
öffentlicher Parkplätze als Abstellfläche durch eine KfZ-Werkstatt zu begrenzen
bzw. zu unterbinden. Begründung: Bewohner der Solmsstraße haben sich über das
entsprechende Vorgehen eines KfZ-Zentrums beschwert. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2
am 28.09.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF
777/2 wird abgelehnt.
Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD,
LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)