Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen
Begründung
vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Gelände für das künftige Oberstufengymnasium (Fläche zwischen Jugendhaus Wegscheidestraße und der Straßenbahnlinie 18) interimistisch ein BMX-Gelände ermöglichen zu lassen. Diese Maßnahme soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt, dem Sozialamt, der Quartiersmanagerin sowie voraussichtlich dem AWO-Jugendhaus in der Wegscheidestraße umgesetzt werden. Die Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt € 10.000,-- wie folgt zu finanzieren: Der vom Ortsbeirat festgelegte Höchstwert für die durchzuführende Maßnahme zzgl. Sachmittel für Eigenleistungen beträgt insgesamt € 10.000,- sowohl für Rodungen, Anpflanzungen, Erdarbeiten, Entsorgungsmaßnahmen, eine transportable Werksstattausrüstung, Werkzeug, und soweit möglich und erforderlich Versicherungsbeiträge.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2015, OF 774/10
Betreff: Ortsbeiratsmittel zur vorübergehenden Nutzung des künftigen Oberstufengeländes in Preungesheim als BMX-Gelände zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Gelände für das künftige Oberstufengymnasium (Fläche zwischen Jugendhaus Wegscheidestraße und der Straßenbahnlinie 18) interimistisch ein BMX-Gelände ermöglichen zu lassen. Diese Maßnahme soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt, dem Sozialamt, der Quartiersmanagerin sowie voraussichtlich dem AWO-Jugendhaus in der Wegscheidestraße umgesetzt werden. Die Maßnahme ist teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis max. insgesamt € 10.000,-- wie folgt zu finanzieren: Der vom Ortsbeirat festgelegte Höchstwert für die durchzuführende Maßnahme zzgl. Sachmittel für Eigenleistungen beträgt insgesamt € 10.000,- sowohl für Rodungen, Anpflanzungen, Erdarbeiten, Entsorgungsmaßnahmen, eine transportable Werksstattausrüstung, Werkzeug, und soweit möglich und erforderlich Versicherungsbeiträge.Beratung im Ortsbeirat: 10