(Ehemalige) Hofreite in der Endsbornstraße 1, Eschersheim
Begründung
Endsbornstraße 1, Eschersheim Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen baldigen Ortstermin zu veranlassen und dazu Vertreter der Bauaufsicht, des Denkmalamtes, des neuen Eigentümers, des planenden Architekten und die Mitglieder des Ortsbeirates 9 einzuladen. Begründung: Im Stadtteil existiert keine vergleichbare Hofreite mehr. Die Hofreite bzw. Teile davon ist/sind als Kulturdenkmal eingestuft. Von den (bisher) vorhandenen Gebäuden gelten im Sinne des Denkmalschutzes das Wohnhaus und die Teile der Scheune, die in Fachwerk aufgeführt sind, als erhaltenswert. Besondere Bedeutung besitzen am Wohnhaus - ein barocker Erker, - freigelegte Eichenholz-Balken aus dem 18. Jahrhundert. Große Teile der Hofreite sind bereits Opfer der Spitzhacke geworden. Es gilt, von den erhaltenswerten Bauteilen zu retten, was noch zu retten ist. Auch die Fenster im Wohnhaus beinhalten einen besonderen Erörterungspunkt.