Pflanzung einer Laubbaumallee an der L 3008 von Nieder-Erlenbach nach Ober-Erlenbach
Begründung
L 3008 von Nieder-Erlenbach nach Ober-Erlenbach Vorgang: OM 1153/12 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei der Pflanzung einer Laubbaumallee entlang der L3008 folgende Punkte zu beachten: - Größtmöglicher Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen - Schutz des Straßenverkehrs durch Nichtbepflanzung der Einfahrt/Kreuzung Auf der Steinritz - Folgen des Beispiels Bad Homburgs (Abstand der Bäume zur Straße), um eine allgemeine Flucht herzustellen und so eine Verlängerung der bereits vorhandenen Allee zu vollziehen Begründung: Der Ortsbeirat befürwortet die Pflanzung einer Laubbaumallee entlang der L 3008 zwischen Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach. Allerdings sollten hier landwirtschaftliche Nutzflächen geschont werden, um die für Nieder-Erlenbach und die Umgebung wichtigen landwirtschaftlichen Betriebe zu schützen. Pflanzt man die Bäume nach dem Beispiel Bad Homburgs, würde so zum einen eine gemeinsame Flucht entstehen und damit eine durchgehende Allee von Nieder-Erlenbach bis zur Grenze Ober-Erlenbach/Ober-Eschbach und die landwirtschaftlichen Nutzflächen würden so größtmöglich geschont werden. Des weiteren ist der Schutz des Straßenverkehrs zu beachten, indem man die Einfahrt/Kreuzung auf der Steinritz freihält. Würden hier Bäume gepflanzt werden, entstünde ein nicht zu kalkulierendes Verkehrsrisiko, da man keinen freien Einblick auf die L3008 hätte.